Einwegflaschen und Dosen werden seit Mai 2006 im Handel einheitlich für 25 Cent zurückgenommen. Und das unabhängig davon, wo die Getränke gekauft wurden. Für den Konsumenten ist das eine deutliche Vereinfachung der Pfandbestimmungen.
Für alle Hersteller oder Händler von Einweg-Getränkeverpackungen wie Supermärkte oder Tankstellen erhöht sich allerdings der Aufwand. Jedes Geschäft, das Getränkedosen oder Einwegflaschen verkauft, muss laut Verpackungsverordnung (3. Novelle VerpackV) alle pfandpflichtigen Waren zurücknehmen - egal, ob es die Produkte selbst führt oder nicht.
Landbell bietet als beauftragter Dritter im Pfand-System Einzelleistungen oder einen Komplett-Service, der die unkomplizierte Erfüllung aller gesetzlichen Auflagen ermöglicht. Wir organisieren die Rücknahme, Entsorgung und Verwertung der Einwegverpackungen sowie die Verrechnung der Pfand-Entgelte oder unterstützen die Unternehmen dabei. So wird die Regelung auch für die Hersteller und Händler ganz einfach umsetzbar.